Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Kommunikations- und Brand-Designleistungen (B2B) der noise agency
Präambel
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der noise agency, Inhaberin Anna Lena Overmeyer, Holzhauser Str. 6c, 32425 Minden, Deutschland (nachfolgend: Agentur), und ihren gewerblichen Auftraggebern für Beratungs-, Gestaltungs-, Kommunikations- und Umsetzungsleistungen in digitalen und analogen Medien. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht Vertragspartner.
I. Geltungsbereich, Rangfolge, Definitionen
- Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Agentur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung (einschließlich Angebot und Leistungsbeschreibung), diese AGB, gesetzliche Regelungen.
- Leistungen sind insbesondere Strategie- und Markenberatung, Konzeption, Corporate/Brand-Design, Text, Bild, Illustration, Animation, UI/UX, Layout, Reinzeichnung, Produktionsvorbereitung, Projektmanagement sowie begleitende Implementierung und Supervision. Arbeitsergebnisse umfassen sämtliche durch die Agentur geschaffenen Werke, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Layouts, Dateien, Dokumentationen und Präsentationen.
II. Vertragsschluss, Leistungsänderungen
- Angebote der Agentur sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung der Agentur in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Zusätzlicher Aufwand wird nach den vereinbarten oder, falls nicht vereinbart, nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Sätzen der Agentur vergütet.
III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneten Formaten zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
- Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung, verschieben sich Fristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand der Agentur ist zu vergüten.
IV. Termine, Fristen, höhere Gewalt
- Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform zugesagt wurden und die erforderliche Mitwirkung rechtzeitig erfolgt.
- Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse außerhalb der Sphäre der Agentur berechtigen die Agentur, die Leistungserbringung um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Störung länger als 60 Kalendertage an, sind beide Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
V. Vergütung, Fremdkosten, Zahlungsbedingungen
- Es gilt die vereinbarte Vergütung. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Mehraufwände aufgrund von Änderungswünschen, zusätzlichen Abstimmungsschleifen über die vereinbarten Runden hinaus oder aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände sind gesondert zu vergüten.
- Fremd- und Nebenkosten, insbesondere Lizenzen für Schriften und Bildmaterial, Stockmedien, Test- und Produktionsmuster, Druck- und Produktionsleistungen, Versand, Reisekosten, trägt der Auftraggeber. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
VI. Abnahme von Werkleistungen
- Soweit Leistungen der Agentur dem Werkvertragsrecht unterliegen, sind sie nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft abzunehmen. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert oder die Arbeitsergebnisse produktiv nutzt.
VII. Urheberrechte, Nutzungsrechte, offene Daten
- Die Agentur bleibt Inhaberin sämtlicher Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von ihr geschaffenen Arbeitsergebnissen. Soweit Rechte Dritter entstehen, erwirbt die Agentur die erforderlichen Rechte zur Weiterlizenzierung an den Auftraggeber im nachfolgend geregelten Umfang.
- Der Auftraggeber erhält an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Zweckbestimmung ergibt. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt das Nutzungsrecht als zeitlich unbeschränkt, räumlich auf die üblichen Absatz- und Nutzungsgebiete des Auftraggebers beschränkt sowie sachlich auf die vereinbarten Medien und den vereinbarten Zweck beschränkt.
- Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Weiterentwicklung bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform, soweit nicht gesetzlich zulässig. Rechte an Bearbeitungen stehen, sofern nicht anders vereinbart, der Agentur zu; dem Auftraggeber werden hierfür die erforderlichen Nutzungsrechte entsprechend Ziffer VII.2 eingeräumt.
- Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung. Vor vollständiger Zahlung ist jede Nutzung unzulässig; die Agentur kann vorläufige, widerrufliche Nutzungsgestattungen erteilen.
- Ein Anspruch auf Herausgabe offener, editierbarer oder nicht zur Veröffentlichung bestimmter Arbeitsdateien, insbesondere Rohdaten, offene Layouts und Projektdateien, besteht nicht, sofern die Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet ist. Herausgegeben werden die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Formate.
- Die Agentur hat das Recht, auf oder in unmittelbarer Nähe der Arbeitsergebnisse in branchenüblicher Weise als Urheberin/Agentur genannt zu werden, soweit dies zumutbar ist.
- Soweit Stockmedien, Schriften, Plug-ins oder sonstige Drittkomponenten eingesetzt werden, gelten deren Lizenzbedingungen vorrangig. Der Auftraggeber erwirbt die für seinen Nutzungszweck erforderlichen Endnutzerlizenzen entweder selbst oder über die Agentur gegen Kostenerstattung und hält etwaige Nutzungsbeschränkungen, insbesondere in Bezug auf Nutzerzahlen, Domains, Auflagen und Territorien, ein.
VIII. Materialien des Auftraggebers, Freigaben und Prüfpflichten
- Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten Inhalte, einschließlich Texte, Bilder, Logos, Daten, Produktangaben und rechtlicher Hinweise, verantwortlich. Die Agentur schuldet ohne gesonderten Auftrag keine rechtliche Prüfung, insbesondere nicht zu Kennzeichen-, Wettbewerbs-, Informationspflichten-, Datenschutz- oder produktspezifischem Recht.
- Produktions-, Druck- und Veröffentlichungsvorlagen sowie verbindliche Freigaben sind vom Auftraggeber sorgfältig zu prüfen. Mit Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtskonformität der Inhalte, es sei denn, der Mangel war bei fachgerechter Prüfung durch die Agentur erkennbar und wurde nicht kenntlich gemacht.
IX. Garantie und Freistellung wegen Rechte Dritter
- Der Auftraggeber garantiert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Materialien, Vorgaben und Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der beauftragten Nutzung entgegenstehen, und dass erforderliche Zustimmungen, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Design-, Datenbank-, Persönlichkeits- und Hausrechte, wirksam eingeholt wurden.
- Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Garantie gemäß Ziffer IX.1 resultieren. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung der Agentur einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten.
- Die Parteien informieren sich im Falle geltend gemachter Ansprüche unverzüglich und kooperieren bei der Abwehr. Der Auftraggeber erteilt der Agentur sämtliche zur Verteidigung erforderlichen Informationen und darf ohne vorherige Abstimmung mit der Agentur keine Ansprüche anerkennen oder Vergleiche schließen, die zu Lasten der Agentur gehen.
X. Gewährleistung und Leistungsstörungen
- Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers auf 12 Monate ab Abnahme verkürzt wird; ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Garantien sowie Fälle arglistigen Verschweigens.
- Für Dienstleistungen schuldet die Agentur die Leistungserbringung mit der branchenüblichen Sorgfalt. Termine sind Dienstleistungstermine; ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
XI. Haftung
- Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Für Datenverluste haftet die Agentur nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung beim Auftraggeber eingetreten wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
XII. Einsatz von Dritttools und optional KI-gestützten Werkzeugen
- Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung marktübliche Tools und Dienste Dritter einzusetzen. Es gelten ergänzend deren Nutzungsbedingungen und Lizenzbeschränkungen, die der Auftraggeber einzuhalten hat, soweit sie für ihn gelten.
- Der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge erfolgt nur, wenn und soweit dies mit dem Auftraggeber abgestimmt oder branchenüblich ist. Die Agentur wendet bei Auswahl und Konfiguration die gebotene Sorgfalt an; etwaige Beschränkungen der eingesetzten Dienste sind zu beachten.
XIII. Vertraulichkeit und Referenzen
- Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder der Natur nach vertraulichen Informationen streng vertraulich.
- Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber nebst Marken und öffentlich zugänglichen Arbeitsergebnissen als Referenz zu benennen und Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung, insbesondere Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe und Vorträge, darzustellen, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Der Auftraggeber kann diese Nutzung aus wichtigem Grund untersagen.
XIV. Laufzeit, Kündigung, Vertragsbeendigung
- Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei freien Kündigungen von Werkleistungen durch den Auftraggeber findet § 648 BGB Anwendung. Die Agentur behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen; bereits erbrachte oder vereinbarungsgemäß begonnene Teilleistungen sind entsprechend abzurechnen.
- Mit Vertragsende erlöschen Nutzungsrechte, sofern sie nicht gesetzlich oder vertraglich dauerhaft eingeräumt sind. Ziffer VII.4 bleibt unberührt.
XV. Subunternehmer, Abtretung
- Die Agentur darf geeignete Subunternehmer einsetzen und ihnen zur Vertragserfüllung erforderliche Informationen offenlegen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
- Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen vom Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur abgetreten oder übertragen werden.
XVI. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden nur im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang verarbeitet.
- Soweit die Agentur im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
XVII. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Minden.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Angaben zum Vertragspartner
noise agency
Inhaberin: Anna Lena Overmeyer
Holzhauser Str. 6c
32425 Minden
Deutschland
Umsatzsteuer-ID: DE453055008
Stand: 09.03.2026